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NRW.BANK Eigentumsförderung: Der Weg zum eigenen Zuhause

Autor: Lennart Feldmann - 17.04.2025

Konditionen im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

  • Zweck: Bau, Erwerb oder Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in NRW
  • Zielgruppe: Personen/Familien mit kleinen/mittleren Einkommen (Einkommensgrenzen beachten!)
  • Förderart: Annuitätendarlehen
  • Grunddarlehen: Bis zu 184.000 € (abhängig von Gemeinde/Einkommen) + Boni
  • Zinssatz: 0,5 % p.a. (für 5 oder 30 Jahre, je nach Einkommensgruppe)
  • Tilgungsnachlass: Ja (10% auf Grunddarlehen, 50% auf Zusatzdarlehen)
  • Antrag: Vor Baubeginn/Kaufvertrag bei Stadt-/Kreisverwaltung

Konditionen im Detail (Annuitätendarlehen)

Sie zahlen gleich hohe monatliche Raten (Annuitäten).

EinkommensgruppeZinsbindungSollzins p.a.Tilgung p.a.Verw.-kosten p.a. (ab 3. Jahr)
Gruppe A30 Jahre0,5 %1% (Bau/Ersterwerb) / 2% (Erwerb)0,5 %
Gruppe B5 Jahre0,5 %*1% (Bau/Ersterwerb) / 2% (Erwerb)0,5 %

*Hinweis EKG B: Nach 5 J. Verzinsung 2 Prozentpunkte über Basiszinssatz, Senkung auf 0,5% für weitere 25 J. bei Nachweis mögl.

Einkommensgruppe:Gruppe A
Zinsbindung:30 Jahre
Sollzins p.a.:0,5 %
Tilgung p.a.:1% (Bau/Ersterwerb) / 2% (Erwerb)
Verw.-kosten p.a.:0,5 % (ab 3. Jahr)
Einkommensgruppe:Gruppe B
Zinsbindung:5 Jahre
Sollzins p.a.:0,5 %*
Tilgung p.a.:1% (Bau/Ersterwerb) / 2% (Erwerb)
Verw.-kosten p.a.:0,5 % (ab 3. Jahr)
*Hinweis:Nach 5 J. Zinsanpassung, Senkung auf 0,5% bei Nachweis mögl.

Darlehenshöhe und Tilgungsnachlass

Das Grunddarlehen (mit 10% Tilgungsnachlass) ist abhängig von der Kostenkategorie der Gemeinde und Ihrer Einkommensgruppe:

KostenkategorieGrunddarlehen EKG AGrunddarlehen EKG B
1100.000 €59.000 €
2115.000 €69.000 €
3148.000 €88.000 €
4184.000 €110.000 €
Kostenkat.:1
Grundd. EKG A:100.000 €
Grundd. EKG B:59.000 €
Kostenkat.:2
Grundd. EKG A:115.000 €
Grundd. EKG B:69.000 €
Kostenkat.:3
Grundd. EKG A:148.000 €
Grundd. EKG B:88.000 €
Kostenkat.:4
Grundd. EKG A:184.000 €
Grundd. EKG B:110.000 €

Übersicht der Kostenkategorien je Gemeinde

Hinzu kommen (ebenfalls mit 10% Tilgungsnachlass):

  • Familienbonus: +24.000 € je Kind/Person mit Schwerbehinderung
  • Bonus Barrierefreiheit: +11.500 € (nicht bei Erwerb, 10% Tilgungsnachlass)

Zusätzlich sind folgende Zusatzdarlehen (mit 50% Tilgungsnachlass) möglich:

  • BEG Effizienzhaus 40: +30.000 €
  • Standortaufbereitung: +25.000 € (max. 75% der Kosten)
  • Bauen mit Holz: + max. 17.000 € (1,30 €/kg Holz)

Bei Bedarf kann zusätzlich ein Ergänzungsdarlehen (bis 50.000 €, andere Konditionen) beantragt werden.

Weitere wichtige Details

  • Auszahlung: 100%, gestaffelt (Bau/Ersterwerb) oder in Summe (Erwerb).
  • Bereitstellungsprovision: Keine.
  • Sondertilgungen: Nach 5 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
  • Sicherheiten: Nachrangiger Grundbucheintrag (Darlehen abzgl. Tilgungsnachlass).
  • Erforderliche Eigenleistung: Mind. 7,5% der Gesamtkosten.

Hinweis: Die hier genannten Konditionen sind Beispiele (Stand: April 2025, basierend auf bereitgestellten Daten) und können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Förderbestimmungen der NRW.BANK und die Prüfung durch die Bewilligungsbehörde.

Warum ist die NRW.BANK Eigentumsförderung relevant?

Die Schaffung von eigenem Wohneigentum ist ein wichtiger Schritt, besonders für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Gleichzeitig ist es eine große Herausforderung, die finanzielle Belastung zu bewältigen und dabei den modernen Ansprüchen an Energieeffizienz gerecht zu werden. Hier setzt die Eigentumsförderung der NRW.BANK an, um Bauherren und Käufern zu helfen, ihre Wohnträume zu verwirklichen.

Was ist die NRW.BANK Eigentumsförderung?

Es handelt sich um ein Förderprogramm der NRW.BANK in Form eines zinsgünstigen Annuitätendarlehens (0,5% p.a. für 30 Jahre). Es unterstützt den Bau, Erwerb oder Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen, insbesondere für Personen und Familien mit kleinen bis mittleren Einkommen.

Besonderheiten sind hohe Tilgungsnachlässe und zusätzliche Boni für Familien oder besondere Bauweisen (z.B. energieeffizient, barrierefrei).

Wer kann sie nutzen und wie funktioniert es?

Das Programm richtet sich gezielt an Personen und Familien mit kleinen bis mittleren Einkommen. Die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen ist entscheidend.

Voraussetzungen:

  1. Einkommensgrenzen: Müssen eingehalten werden (Prüfung durch Bewilligungsbehörde). Nutzen Sie ggf. den Chancenprüfer der NRW.BANK.
  2. Standort: Immobilie in Nordrhein-Westfalen.
  3. Finanzielle Tragfähigkeit: Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
  4. Antragstellung vor Beginn: Antrag muss vor Kaufvertragsabschluss oder Baubeginn gestellt werden.

Antragstellung: Der Antrag wird bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) gestellt.

Was wird genau gefördert?

Gefördert werden folgende Maßnahmen für selbstgenutztes Wohneigentum:

  • Bau (Neubau, Anbau, Aufstockung, Nutzungsänderung).
  • Erwerb einer Bestandsimmobilie.
  • Ersterwerb über einen Bauträger.

Auch zugehörige Kosten wie Grundstückskauf, Nebenkosten oder Außenanlagen können unterstützt werden.

Die Förderhöhe (Grunddarlehen) hängt von der Kostenkategorie der Gemeinde, der Einkommensgruppe und der Familiengröße ab (bis zu 184.000 Euro). Hinzu kommen:

  • Familienbonus: +24.000 Euro pro Kind/Person mit Schwerbehinderung.
  • Zusatzdarlehen: Für Energieeffizienz (bis 30.000 Euro) oder Standortaufbereitung (bis 25.000 Euro).

Welche Vorteile bietet das Programm?

  • Extrem günstiger Zinssatz: Nur 0,5 % p.a. für 30 Jahre.
  • Hohe Tilgungsnachlässe: 10 % auf das Grunddarlehen, 50 % auf Zusatzdarlehen, was die Schuldenlast reduziert.
  • Lange Zinsbindung: Planungssicherheit für 30 Jahre.
  • Niedrige Tilgungsrate: 1-2 % p.a., je nach Vorhaben.
  • Familienbonus: Zusätzliches Darlehen für Kinder und Menschen mit Behinderung.
  • Zusatzdarlehen: Unterstützung für nachhaltige und standortbezogene Maßnahmen.
  • Flexibilität bei Rückzahlung: Außerplanmäßige Tilgungen nach 5 Jahren möglich.

Wie kann man sich bewerben? - Der Ablauf

Der Antrag für die NRW.BANK Eigentumsförderung wird bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) gestellt.

  1. Prüfung & Beratung: Prüfen Sie Ihre Förderfähigkeit (z.B. mit dem Chancenprüfer). Lassen Sie sich von der Bewilligungsbehörde beraten.
  2. Unterlagen sammeln: Stellen Sie alle notwendigen Dokumente zusammen (Einkommensnachweise, Objektunterlagen etc.).
  3. Antragstellung: Reichen Sie den vollständigen Antrag *vor* Kaufvertragsabschluss oder Baubeginn bei der Bewilligungsbehörde ein.
  4. Prüfung & Bewilligung: Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt bei positivem Ergebnis einen Bewilligungsbescheid.
  5. Darlehensvertrag & Auszahlung: Nach der Bewilligung schließen Sie den Darlehensvertrag ab. Die Auszahlung erfolgt je nach Projektfortschritt durch die NRW.BANK.

Fazit: Jetzt die Chance nutzen

Die Eigentumsförderung der NRW.BANK bietet eine hervorragende Möglichkeit für Familien, den Traum vom eigenen Zuhause zu realisieren. Mit günstigen Konditionen, hohen Tilgungsnachlässen und einer gezielten Unterstützung für Familien mit Kindern erleichtert es die Umsetzung von Wohneigentum.

Informieren Sie sich jetzt bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung über die Möglichkeiten und starten Sie Ihre Reise ins Eigenheim!

Die Inhalte basieren auf den Informationen der NRW.BANK.
Besuchen Sie die offizielle Website der NRW.BANK, um mehr zu erfahren.

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