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Klimafreundlich und flächeneffizient bauen: KfW 296 im Niedrigpreissegment

Autor: Lennart Feldmann - 13.10.2026

KfW 296 fördert den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude im Niedrigpreissegment — mit einem zinsverbilligten Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.

Konditionen im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

  • Zweck: Neubau und Erstkauf klimafreundlicher, flächeneffizienter Wohngebäude in Deutschland
  • Förderstufe: Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN-WG)
  • Förderkredit: Bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit, maximal 100 % der förderfähigen Kosten
  • Laufzeit: 4 bis 35 Jahre, Zinsbindung bis zu 10 Jahre
  • Zielgruppe: Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Unternehmen, Genossenschaften und weitere Investierende
  • Anforderungen: Mindestens Effizienzhaus 55, Treibhausgasgrenze im Lebenszyklus, Wohnflächenoptimierung, Lebenszykluskosten unter dem projektspezifischen Grenzwert, kein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse

Konditionen im Detail (Annuitätendarlehen)

In der tilgungsfreien Anlaufzeit zahlen Sie nur Zinsen. Danach folgen gleich hohe monatliche Annuitäten aus Zins und Tilgung.

LaufzeitZinsbindungTilgungsfreie Anlaufzeit
4 bis 10 Jahregesamte Laufzeit1 bis 2 Jahre
11 bis 25 Jahre10 Jahre1 bis 3 Jahre
26 bis 35 Jahre10 Jahre1 bis 5 Jahre
Laufzeit:4 bis 10 Jahre
Zinsbindung:gesamte Laufzeit
Tilgungsfreie Anlaufzeit:1 bis 2 Jahre
Laufzeit:11 bis 25 Jahre
Zinsbindung:10 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufzeit:1 bis 3 Jahre
Laufzeit:26 bis 35 Jahre
Zinsbindung:10 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufzeit:1 bis 5 Jahre

Konditionen im Detail (Endfälliges Darlehen)

Während der Laufzeit zahlen Sie nur die Zinsen. Am Ende zahlen Sie den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.

Laufzeit und ZinsbindungTilgung
4 bis 10 Jahre, Zinsbindung für die gesamte Laufzeitin einer Summe am Laufzeitende
Laufzeit & Zinsbindung:4 bis 10 Jahre
Tilgung:in einer Summe am Laufzeitende

Zinssatz

Der Zinssatz enthält eine Verbilligung aus Bundesmitteln und orientiert sich am Kapitalmarkt. Es gilt der Produktzinssatz am Tag der Zusage oder der günstigere Satz bei Antragseingang. Die jeweils geltenden Maximalzinssätze veröffentlicht die KfW in der Konditionenübersicht. Nach Ende der Zinsbindung unterbreitet die KfW ein Prolongationsangebot ohne diese Verbilligung.

Wohnflächenoptimierung

Jede Wohneinheit braucht eine Mindestzahl an Aufenthaltsräumen. Die Grenze hängt von der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung ab. Für rollstuhlgerechte Wohnungen nach DIN 18040-2 gelten höhere Flächengrenzen bei derselben Raumzahl.

Wohnfläche allgemeinWohnfläche rollstuhlgerechtMindestzahl Aufenthaltsräume
bis 40 m²bis 55 m²1
bis 55 m²bis 70 m²2
bis 70 m²bis 85 m²3
bis 85 m²bis 100 m²4
je weitere 15 m²je weitere 15 m²je 1 weiterer Raum
Wohnfläche:bis 40 m² (rollstuhlgerecht bis 55 m²)
Aufenthaltsräume:mindestens 1
Wohnfläche:bis 55 m² (rollstuhlgerecht bis 70 m²)
Aufenthaltsräume:mindestens 2
Wohnfläche:bis 70 m² (rollstuhlgerecht bis 85 m²)
Aufenthaltsräume:mindestens 3
Wohnfläche:bis 85 m² (rollstuhlgerecht bis 100 m²)
Aufenthaltsräume:mindestens 4
Darüber hinaus:je weitere 15 m² ein zusätzlicher Aufenthaltsraum

Weitere wichtige Details

  • Auszahlung: 100 % des zugesagten Betrags, in einer Summe oder in Teilen innerhalb von 12 Monaten. Die Frist verlängert sich für noch nicht ausgezahlte Beträge um bis zu 24 Monate.
  • Bereitstellungsprovision: Ab dem 13. Monat 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag.
  • Sondertilgungen: Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Restbetrags ist gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
  • Sicherheiten: Bankübliche Sicherheiten, vereinbart mit dem Finanzierungspartner.
  • Nutzung: Das Wohngebäude ist mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zum Wohnen zu nutzen.
  • Kombinierbarkeit: Mit anderen Fördermitteln möglich, solange die Summe die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Dieselbe Maßnahme ist nicht zusätzlich über die Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig. Dieselbe Wohneinheit ist nicht gleichzeitig mit KfW 297, 298 oder 300 förderfähig. Andere Wohnungen im selben Gebäude können diese Programme nutzen, wenn sie zusätzlich die Anforderungen von KfW 296 einhalten.

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel. Maßgeblich sind Merkblatt 296 (Stand 06/2026) und die Technischen Mindestanforderungen (Stand 09/2025) der KfW.

Warum ist das KfW-296-Programm relevant?

Klimafreundliche Neubauten sind oft teurer in der Herstellung, günstiger im Betrieb. KfW 296 verbindet beides: Der Kredit verbilligt die Finanzierung, wenn das Gebäude energieeffizient ist, im Lebenszyklus wenig Treibhausgase verursacht und die Wohnfläche effizient auf genug Aufenthaltsräume verteilt. Damit richtet sich das Programm an Bauherren und Käufer, die bezahlbaren Wohnraum mit einem klaren Effizienzstandard schaffen.

Was ist das KfW-296-Programm?

„Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ (Kredit Nr. 296) ist ein zinsverbilligter Förderkredit im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Gefördert wird nur die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment“. Auftraggeber des Neubaus und Ersterwerbende beantragen den Kredit über eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung.

KfW 297/298 fördert den klimafreundlichen Neubau ohne die zusätzlichen Grenzen für Wohnfläche und Lebenszykluskosten. KfW 300 ist die Familienförderung mit Einkommensgrenzen. Dieselbe Wohneinheit kann nur eines dieser Neubau-Programme nutzen. Andere Wohnungen im selben Haus können ein anderes Programm bekommen, wenn sie die Anforderungen von KfW 296 ebenfalls erfüllen.

Wer kann es nutzen?

Antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Privatpersonen und Wohneigentümergemeinschaften
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen und Freiberufler
  • Unternehmen, kommunale Unternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bund, Bundesländer und politische Parteien sind ausgeschlossen. Kommunen beantragen den klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment über das eigene Produkt 498. KfW 296 steht Selbstnutzern und Vermietern offen, unabhängig vom Haushaltseinkommen. Das Gebäude muss nach Fertigstellung mindestens zehn Jahre zum Wohnen genutzt werden. Bei einem Verkauf in dieser Zeit sind die Erwerbenden auf Förderung, Nutzungspflicht und das Verschlechterungsverbot nach dem Gebäudeenergiegesetz hinzuweisen.

Was wird genau gefördert?

Gefördert werden Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in Deutschland. Als Ersterwerb gilt der Kauf innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme. Das Gebäude muss nach Fertigstellung unter das Gebäudeenergiegesetz fallen.

Die Stufe KNN-WG ist erreicht, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

  • Effizienzhaus 55: Der Jahres-Primärenergiebedarf liegt bei höchstens 55 % und der Transmissionswärmeverlust bei höchstens 70 % des Referenzgebäudes. Ein besseres Effizienzhaus 40 erfüllt diese Schwelle ebenfalls.
  • Treibhausgase: Das Treibhauspotenzial GWP100 darf 24 kg CO₂-Äquivalent je Quadratmeter Netto-Raumfläche und Jahr nicht überschreiten. Der Nachweis folgt den Bilanzierungsregeln des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus.
  • Wohnfläche: Jede Wohnung braucht die Mindestzahl an Aufenthaltsräumen aus der Tabelle oben. Ein Aufenthaltsraum hat mindestens 10 m². Küche und Wohnküche zählen mit, ein Bad zählt nicht. Eine offene Wohnküche gilt als ein Raum. Balkone, Terrassen und Loggien zählen zur Wohnfläche, wenn sie ausschließlich zur Wohnung gehören. In Mehrfamilienhäusern ab zwölf Wohnungen dürfen höchstens 25 % der Wohnungen bis 40 m² groß sein. Wohnheime sind davon ausgenommen.
  • Lebenszykluskosten: Baukosten der Kostengruppen 300, 400 und 550 plus Energiekosten über 50 Jahre müssen unter dem projektspezifischen Grenzwert liegen. Den Wert ermittelt das KNN-Berechnungstool der KfW anhand von Baukostenkennwert, Regionalfaktor, Baupreisindex und den Energiekosten im Vergleich zu einer Luft-Wasser-Wärmepumpe.
  • Wärmeerzeuger: Fossiles Gas und Öl, Kohle, Torf, fossiler Wasserstoff, biogenes Gas oder Öl und feste Biomasse sind ausgeschlossen. Das gilt auch für Hybridanlagen mit diesen Energieträgern.

Förderfähig sind die Bauwerkskosten sowie Fachplanung, Baubegleitung, Lebenszyklusanalyse und Lebenszykluskosten. Bei Eigenleistung durch Privatpersonen werden nur die Materialkosten gefördert. Der Grundstückskauf, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen. Ein aufgespaltener Grundstückskauf plus separater Bauvertrag (verdecktes Bauherrenmodell) ist beim Ersterwerb ebenfalls ausgeschlossen, wenn ein einheitlicher Bauträgervertrag möglich wäre.

Steigen die Lebenszykluskosten während der Bauphase, prüft die Energieeffizienz-Expertin oder der Energieeffizienz-Experte den Grenzwert bei der Bestätigung nach Durchführung erneut. Preissteigerungen werden über den Baupreisindex berücksichtigt. Liegt das Gebäude danach über dem Grenzwert, ist die Anforderung verfehlt. Die KfW kann den Förderkredit dann kündigen.

Welche Vorteile bietet das Programm?

  • Hoher Kreditbetrag: Bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit und bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
  • Zinsverbilligung: Der Produktzins liegt durch Bundesmittel unter dem Kapitalmarktniveau und wird für die Zinsbindung festgeschrieben.
  • Lange Laufzeiten: Bis zu 35 Jahre, mit bis zu fünf tilgungsfreien Jahren.
  • Planung ist mitgefördert: Lebenszyklusanalyse, Lebenszykluskosten und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten gehören zu den förderfähigen Kosten.
  • Auch für Vermietung: Selbstnutzung und Einkommen sind keine Zugangsvoraussetzung.

Wie läuft die Beantragung ab?

Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner. Die KfW nimmt ihn nicht direkt von Privatpersonen entgegen.

  1. Expertin oder Experten einbinden: Eine Person aus der Expertenliste für die Bundesförderung effiziente Gebäude Wohngebäude erstellt die Lebenszyklusanalyse, füllt das KNN-Berechnungstool aus und stellt die Bestätigung zum Antrag aus. Planung und Beratung dürfen schon vor dem Antrag laufen.
  2. Antrag vor Vorhabenbeginn: Liefer-, Leistungs- und Kaufverträge gelten als Vorhabenbeginn. Maßgeblich ist der Antragseingang bei der KfW. Wer vorher startet, verliert die Förderung. Ein Beginn nach Antragseingang und vor Zusage ist zulässig, geschieht aber auf eigenes Risiko. Verträge mit aufschiebender Bedingung sind möglich, wenn die Bedingung von Anfang an im Vertrag steht.
  3. Zusage, Bau oder Kauf: Nach der Zusage können Arbeiten starten, Verträge geschlossen und die Immobilie gekauft werden. Beim Erstkauf sollte der Kaufvertrag eine Haftung des Verkäufers für die Förderstufe enthalten.
  4. Bestätigung nach Durchführung: Nach Abschluss reicht der Finanzierungspartner die Bestätigung nach Durchführung bei der KfW ein. Der Nachweis ist spätestens 36 Monate nach Vollauszahlung zu führen. Unterlagen zur Förderung sind zehn Jahre aufzubewahren.

Fazit

KfW 296 passt, wenn ein Neubau oder Erstkauf mindestens Effizienzhaus 55 erreicht, ohne fossile oder Biomasse-Heizung auskommt und Wohnfläche sowie Lebenszykluskosten die Grenzen des Niedrigpreissegments einhalten. Der Kredit ersetzt keinen Bankkredit für das Grundstück und lässt sich für dieselbe Wohnung nicht mit KfW 297, 298 oder 300 stapeln. Ob der Standard und die Kostengrenze in Ihrem Vorhaben zusammenpassen, prüft die Energieeffizienz-Expertin oder der Energieeffizienz-Experte mit dem KNN-Tool. Die Baukosten ordnen Sie im Hausbau-Kostenrechner ein, den Fördermix im Immobilienfinanzierungsrechner. Alle Rechner stehen unter /rechner.

Quelle: KfW-Produktseite Kredit 296, Merkblatt 600 000 5195 (Stand 06/2026) und Technische Mindestanforderungen 600 000 5197 (Stand 09/2025).

Die Inhalte basieren auf den Informationen der KfW.
Besuchen Sie die offizielle Website der KfW, um mehr zu erfahren.

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