Warum ist das KfW-296-Programm relevant?
Klimafreundliche Neubauten sind oft teurer in der Herstellung, günstiger im Betrieb. KfW 296 verbindet beides: Der Kredit verbilligt die Finanzierung, wenn das Gebäude energieeffizient ist, im Lebenszyklus wenig Treibhausgase verursacht und die Wohnfläche effizient auf genug Aufenthaltsräume verteilt. Damit richtet sich das Programm an Bauherren und Käufer, die bezahlbaren Wohnraum mit einem klaren Effizienzstandard schaffen.
Was ist das KfW-296-Programm?
„Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ (Kredit Nr. 296) ist ein zinsverbilligter Förderkredit im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Gefördert wird nur die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment“. Auftraggeber des Neubaus und Ersterwerbende beantragen den Kredit über eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung.
KfW 297/298 fördert den klimafreundlichen Neubau ohne die zusätzlichen Grenzen für Wohnfläche und Lebenszykluskosten. KfW 300 ist die Familienförderung mit Einkommensgrenzen. Dieselbe Wohneinheit kann nur eines dieser Neubau-Programme nutzen. Andere Wohnungen im selben Haus können ein anderes Programm bekommen, wenn sie die Anforderungen von KfW 296 ebenfalls erfüllen.
Antragsberechtigt sind unter anderem:
- Privatpersonen und Wohneigentümergemeinschaften
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen und Freiberufler
- Unternehmen, kommunale Unternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Bund, Bundesländer und politische Parteien sind ausgeschlossen. Kommunen beantragen den klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment über das eigene Produkt 498. KfW 296 steht Selbstnutzern und Vermietern offen, unabhängig vom Haushaltseinkommen. Das Gebäude muss nach Fertigstellung mindestens zehn Jahre zum Wohnen genutzt werden. Bei einem Verkauf in dieser Zeit sind die Erwerbenden auf Förderung, Nutzungspflicht und das Verschlechterungsverbot nach dem Gebäudeenergiegesetz hinzuweisen.
Was wird genau gefördert?
Gefördert werden Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in Deutschland. Als Ersterwerb gilt der Kauf innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme. Das Gebäude muss nach Fertigstellung unter das Gebäudeenergiegesetz fallen.
Die Stufe KNN-WG ist erreicht, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:
- Effizienzhaus 55: Der Jahres-Primärenergiebedarf liegt bei höchstens 55 % und der Transmissionswärmeverlust bei höchstens 70 % des Referenzgebäudes. Ein besseres Effizienzhaus 40 erfüllt diese Schwelle ebenfalls.
- Treibhausgase: Das Treibhauspotenzial GWP100 darf 24 kg CO₂-Äquivalent je Quadratmeter Netto-Raumfläche und Jahr nicht überschreiten. Der Nachweis folgt den Bilanzierungsregeln des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus.
- Wohnfläche: Jede Wohnung braucht die Mindestzahl an Aufenthaltsräumen aus der Tabelle oben. Ein Aufenthaltsraum hat mindestens 10 m². Küche und Wohnküche zählen mit, ein Bad zählt nicht. Eine offene Wohnküche gilt als ein Raum. Balkone, Terrassen und Loggien zählen zur Wohnfläche, wenn sie ausschließlich zur Wohnung gehören. In Mehrfamilienhäusern ab zwölf Wohnungen dürfen höchstens 25 % der Wohnungen bis 40 m² groß sein. Wohnheime sind davon ausgenommen.
- Lebenszykluskosten: Baukosten der Kostengruppen 300, 400 und 550 plus Energiekosten über 50 Jahre müssen unter dem projektspezifischen Grenzwert liegen. Den Wert ermittelt das KNN-Berechnungstool der KfW anhand von Baukostenkennwert, Regionalfaktor, Baupreisindex und den Energiekosten im Vergleich zu einer Luft-Wasser-Wärmepumpe.
- Wärmeerzeuger: Fossiles Gas und Öl, Kohle, Torf, fossiler Wasserstoff, biogenes Gas oder Öl und feste Biomasse sind ausgeschlossen. Das gilt auch für Hybridanlagen mit diesen Energieträgern.
Förderfähig sind die Bauwerkskosten sowie Fachplanung, Baubegleitung, Lebenszyklusanalyse und Lebenszykluskosten. Bei Eigenleistung durch Privatpersonen werden nur die Materialkosten gefördert. Der Grundstückskauf, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen. Ein aufgespaltener Grundstückskauf plus separater Bauvertrag (verdecktes Bauherrenmodell) ist beim Ersterwerb ebenfalls ausgeschlossen, wenn ein einheitlicher Bauträgervertrag möglich wäre.
Steigen die Lebenszykluskosten während der Bauphase, prüft die Energieeffizienz-Expertin oder der Energieeffizienz-Experte den Grenzwert bei der Bestätigung nach Durchführung erneut. Preissteigerungen werden über den Baupreisindex berücksichtigt. Liegt das Gebäude danach über dem Grenzwert, ist die Anforderung verfehlt. Die KfW kann den Förderkredit dann kündigen.
Wie läuft die Beantragung ab?
Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner. Die KfW nimmt ihn nicht direkt von Privatpersonen entgegen.
- Expertin oder Experten einbinden: Eine Person aus der Expertenliste für die Bundesförderung effiziente Gebäude Wohngebäude erstellt die Lebenszyklusanalyse, füllt das KNN-Berechnungstool aus und stellt die Bestätigung zum Antrag aus. Planung und Beratung dürfen schon vor dem Antrag laufen.
- Antrag vor Vorhabenbeginn: Liefer-, Leistungs- und Kaufverträge gelten als Vorhabenbeginn. Maßgeblich ist der Antragseingang bei der KfW. Wer vorher startet, verliert die Förderung. Ein Beginn nach Antragseingang und vor Zusage ist zulässig, geschieht aber auf eigenes Risiko. Verträge mit aufschiebender Bedingung sind möglich, wenn die Bedingung von Anfang an im Vertrag steht.
- Zusage, Bau oder Kauf: Nach der Zusage können Arbeiten starten, Verträge geschlossen und die Immobilie gekauft werden. Beim Erstkauf sollte der Kaufvertrag eine Haftung des Verkäufers für die Förderstufe enthalten.
- Bestätigung nach Durchführung: Nach Abschluss reicht der Finanzierungspartner die Bestätigung nach Durchführung bei der KfW ein. Der Nachweis ist spätestens 36 Monate nach Vollauszahlung zu führen. Unterlagen zur Förderung sind zehn Jahre aufzubewahren.
Fazit
KfW 296 passt, wenn ein Neubau oder Erstkauf mindestens Effizienzhaus 55 erreicht, ohne fossile oder Biomasse-Heizung auskommt und Wohnfläche sowie Lebenszykluskosten die Grenzen des Niedrigpreissegments einhalten. Der Kredit ersetzt keinen Bankkredit für das Grundstück und lässt sich für dieselbe Wohnung nicht mit KfW 297, 298 oder 300 stapeln. Ob der Standard und die Kostengrenze in Ihrem Vorhaben zusammenpassen, prüft die Energieeffizienz-Expertin oder der Energieeffizienz-Experte mit dem KNN-Tool. Die Baukosten ordnen Sie im Hausbau-Kostenrechner ein, den Fördermix im Immobilienfinanzierungsrechner. Alle Rechner stehen unter /rechner.
Quelle: KfW-Produktseite Kredit 296, Merkblatt 600 000 5195 (Stand 06/2026) und Technische Mindestanforderungen 600 000 5197 (Stand 09/2025).