Einkommensteuer 2026 berechnen – kostenlos & unverbindlich
Mit diesem Einkommensteuer-Rechner 2026 ermitteln Sie aus Ihrem Bruttoeinkommen die voraussichtliche Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag sowie Grenz- und Durchschnittssteuersatz. Das zu versteuernde Einkommen (zvE) schätzen wir automatisch. Die Berechnung folgt dem Grundtarif nach §32a EStG – wie bei der jährlichen Veranlagung.
Geben Sie Ihr jährliches Bruttoeinkommen ein, wählen Sie die Veranlagungsart und klicken Sie auf „Einkommensteuer berechnen“. Nach der Berechnung sehen Sie das geschätzte zvE, eine Grafik zum Verlauf der Steuersätze und eine Aufschlüsselung nach ESt und Soli. Für die Immobilienfinanzierung liefert der Rechner eine sinnvolle Orientierung – die monatliche Belastbarkeit planen Sie im Budgetrechner.
Was ist das zu versteuernde Einkommen (zvE)?
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist die zentrale Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Es ergibt sich aus Ihren Einkünften abzüglich bestimmter Beträge – etwa Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen. Den maßgeblichen Wert finden Sie auf Seite 1 Ihres Einkommensteuerbescheids.
Wichtig: Das zvE ist nicht Ihr Bruttogehalt und nicht Ihr Netto auf der Gehaltsabrechnung. Wer z. B. 95.000 € brutto im Jahr verdient, liegt beim zvE oft bei rund 76–82 % des Brutto – unter anderem wegen Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten-Pauschbetrag. Der Rechner bildet diese Schätzung ab; für exakte Werte nutzen Sie den zvE-Wert aus dem Steuerbescheid.
Grenzsteuersatz vs. Grenzbelastung gesamt
Der Grenzsteuersatz ESt beantwortet die Frage: Wie viel Prozent Einkommensteuer fällt auf den nächsten Euro meines zvE an? Er steigt mit dem Einkommen und liegt im oberen Tarifbereich 2026 bei 42 % bzw. bei sehr hohem zvE bei 45 % (Reichensteuer).
Die Grenzbelastung gesamt enthält zusätzlich den Solidaritätszuschlag – sie liegt näher an dem, was auf der Lohnabrechnung beim nächsten Euro weg ist. In der Soli-Milderungszone kann sie zeitweise über 42 % liegen (bis ca. 47 %), danach bei etwa 44,3 % bzw. 47,5 % (Reichensteuer). Der Durchschnittsbelastung gesamt zeigt den effektiven Steueranteil auf Ihr gesamtes zvE inklusive Soli – immer niedriger als die Grenzbelastung.
Beispiel (alleinstehend, 2026): Bei 120.000 € zvE beträgt die Gesamtsteuer etwa 41.423,52 € (Ø ca. 34,52 % vom zvE), der Grenzsteuersatz ESt liegt bei 42,00 %, die Grenzbelastung gesamt bei 44,31 %. Nach der Berechnung visualisiert die Grafik im Ergebnis beide Belastungen inkl. Soli über das Einkommensspektrum.
Ehegattensplitting bei der Einkommensteuer
Verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften können gemeinsam veranlagen lassen. Dabei greift das Ehegattensplitting: Das gemeinsame zvE wird halbiert, die Einkommensteuer nach §32a EStG auf die Hälfte berechnet und verdoppelt. Das entspricht der Besteuerung zweier Personen mit je der Hälfte des Einkommens – und senkt die Gesamtsteuer meist deutlich.
Im Rechner wählen Sie „Verheiratet / eingetragene Lebenspartnerschaft“ und geben das gemeinsame jährliche Bruttoeinkommen des Paares ein – nicht das Einkommen eines Partners allein. Die Beispieltabelle unten passt sich Ihrer gewählten Veranlagung an.
Solidaritätszuschlag 2026: Freigrenze & Milderungszone
Der Solidaritätszuschlag (Soli) beträgt grundsätzlich 5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer. Seit der Reform zahlen jedoch die meisten Steuerpflichtigen keinen oder nur einen reduzierten Soli.
Freigrenzen 2026: Fällt keine Einkommensteuer an, solange die ESt unter 20.350 € (alleinstehend) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung) bleibt. Darüber gilt in der Milderungszone: Der Soli ist der niedrigere Betrag aus 5,5 % der ESt oder 11,9 % des ESt-Betrags über der Freigrenze.
Beispiel: Bei 80.000 € zvE (alleinstehend) sind das etwa 22.464 € ESt und 251,56 € Soli – insgesamt 22.715,56 € Steuerlast.
Einkommensteuer-Tarif 2026: Stufen im Überblick
Die Einkommensteuer 2026 steigt progressiv mit dem zvE. Die wichtigsten Grenzen im Grundtarif:
bis 12.348 € zvE: 0 % ESt (Grundfreibetrag)
12.349–17.799 €: progressiver Einstieg
17.800–69.878 €: mittlerer Progressionsbereich
69.879–277.825 €: 42 % Grenzsteuersatz
ab 277.826 €: 45 % (Reichensteuer)
Soli ab ESt > 20.350 € (Single)
Die exakte Berechnung erfolgt über die Formeln in §32a EStG – nicht über einen einzelnen Prozentsatz auf das gesamte Einkommen.
Formel nach §32a EStG (2026)
Die Einkommensteuer wird stufenweise nach folgendem Tarif berechnet (Grundtarif):
zvE vs. Bruttogehalt und Lohnsteuer auf der Abrechnung
Viele Nutzer vergleichen das Ergebnis mit der Lohnsteuer auf der Gehaltsabrechnung – das sind zwei verschiedene Welten. Die Abrechnung zeigt monatliche Vorauszahlungen: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und Sozialversicherung auf Brutto-Lohn.
Dieser Rechner bildet die jährliche Einkommensteuer nach Tarif für Ihr geschätztes zvE ab (Veranlagung). Wenn Sie Überstunden auszahlen lassen, wirkt der Abzug auf der Abrechnung oft wie „über 50 %“, obwohl der ESt-Grenzsteuersatz z. B. 42 % beträgt – der Rest sind vor allem SV-Beiträge und Soli. Erst die Steuererklärung bzw. der Bescheid bringt die Gesamtschau.
Beispielrechnungen 2026
Die folgenden Werte gelten für Einzelveranlagung (alleinstehend) nach Grundtarif 2026. Ihre persönliche Berechnung hängt vom tatsächlichen zvE ab:
Bei 50.000 € zvE ergeben sich etwa 10.548 € Einkommensteuer und 0 € Soli (Grenzsteuersatz ESt 35,11 %, Grenzbelastung gesamt 35,12 %). Bei 80.000 € zvE steigen ESt und Soli auf 22.715,56 € gesamt (Grenzbelastung gesamt 47,00 %). Bei 120.000 € zvE liegt die Gesamtsteuer bei etwa 41.423,52 € bei einer Grenzbelastung gesamt von 44,31 % (Grenzsteuersatz ESt 42,00 %).
Interaktive Übersicht für Alleinstehende – passend zu Ihrer aktuellen Auswahl im Rechner:
30.000 €
4.217 €
0 €
14,06 %
50.000 €
10.548 €
0 €
21,10 %
80.000 €
22.464 €
251,56 €
28,39 %
120.000 €
39.264 €
2.159,52 €
34,52 %
Einkommensteuer und Immobilienfinanzierung
Für den Hausbau oder Immobilienkauf prüfen Banken vor allem Ihr Nettoeinkommen, bestehende Kredite und die voraussichtliche Monatsrate. Das zvE aus dem Steuerbescheid hilft, Ihre Gesamtsteuerlast einzuordnen – besonders bei Selbstständigen oder wenn das zu versteuernde Einkommen für Förderprogramme relevant ist.
Für die konkrete Finanzierung empfehlen wir: Zuerst die Steuerlast mit diesem Rechner verstehen, dann mit dem Budgetrechner prüfen, wie viel Immobilie Sie sich leisten können, und mit dem Immobilienfinanzierungsrechner Förderungen (KfW, NRW.BANK) und die Monatsrate berechnen.
Weitere Hintergründe finden Sie in unseren Ratgebern zur Finanzierungsbestätigung beim Hauskauf und zur Baufinanzierung für Selbstständige.
Tipp: Brutto oder zvE wählen
Kennen Sie nur Ihr Bruttoeinkommen, bleiben Sie im Standard-Modus – das zvE wird geschätzt. Steht Ihnen der Wert aus dem Steuerbescheid zur Verfügung, schalten Sie auf zvE (Steuerbescheid) um für eine exaktere Berechnung. Für die Finanzierungsplanung kombinieren Sie das Ergebnis mit dem Budgetrechner.