AfA Rechner Immobilie

Berechnen Sie die Abschreibung (AfA) für Ihre vermietete Immobilie – inklusive Steuerrückerstattung, 10-Jahres-Vorteil und vollständigem AfA-Verlauf. Steuerberechnung nach Einkommensteuertarif 2026.

Immobilientyp*Hilfe

Einkommen für Steuervorteil

Geschätztes zvE: 53.712 € (≈ 77 % des Brutto)

AfA-Rechner 2026: Abschreibung für vermietete Immobilien

Mit dem AfA-Rechner 2026 berechnen Sie die Absetzung für Abnutzung (AfA) bei vermieteten Immobilien – beim Kauf oder Neubau. Sie sehen die jährliche Abschreibung, den Steuervorteil aus Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag sowie den Vergleich zwischen linearer und degressiver AfA.

Die AfA senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) und verbessert den Cashflow aus der Vermietung. Den konkreten Steuereffekt einer beliebigen zvE-Senkung prüfen Sie zusätzlich im Steuerersparnis-Rechner.

Was ist die AfA bei Immobilien?

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) erlaubt es Vermietern, den Gebäudewert über die Nutzungsdauer steuerlich abzuschreiben. Grund und Boden ist nicht abschreibbar – nur der Anteil, der auf das Gebäude entfällt. Beim Kauf teilen Sie Kaufpreis und Kaufnebenkosten entsprechend auf; beim Bau zählen Baukosten und Baunebenkosten.

Voraussetzung: Die Immobilie muss vermietet oder verpachtet sein (oder unmittelbar danach). Eigennutzung schließt die AfA in der Regel aus. Der Rechner bildet die steuerliche Wirkung ab – keine Prüfung der Vermietungsvoraussetzungen.

Lineare vs. degressive AfA

Ab Baujahr 1996 können Neubauten und bestimmte Anschaffungen zwischen linearer AfA (3 %) und degressiver AfA (5 %) wählen – die Gesamtdauer beträgt 33⅓ Jahre. Bei degressiver AfA wird zunächst 5 % vom Restbuchwert abgeschrieben; sobald die lineare AfA auf den Restwert höhere Beträge liefert, wechselt die Berechnung automatisch (typisch ab Jahr 14–15). So entsteht in den ersten Jahren ein höherer Steuervorteil, danach gleichmäßigere Beträge bis zur vollständigen Abschreibung.

Lineare AfA
Gleicher Betrag jedes Jahr
Planbar und einfach
2 % bei Baujahr 1925–2022 (50 Jahre)
3 % ab Baujahr 1996 (33⅓ Jahre)
Degressive AfA
5 % vom Restbuchwert (max. 1996+)
Höherer Steuervorteil zu Beginn
Automatischer Wechsel zu linear, wenn vorteilhaft
Sinnvoll bei langfristiger Vermietung

Der Rechner vergleicht beide Methoden für Ihr Objekt und zeigt den Steuervorteil über 10 Jahre in der Grafik. Die gesetzliche Abschreibungsdauer hängt vom Baujahr ab.

AfA-Basis: Gebäudeanteil richtig ermitteln

Beim Immobilienkauf geben Sie Kaufpreis und Kaufnebenkosten ein. Nicht der gesamte Betrag ist abschreibbar: Grund und Boden wird üblicherweise mit 15–25 % angesetzt (im Rechner wählbar). Der Rest ist der abschreibbare Gebäudewert.

Beim Neubau bilden Baukosten und Baunebenkosten die AfA-Basis – ohne Grundstücksanteil, sofern das Grundstück separat erworben wurde. Das Baujahr bestimmt Abschreibungssatz und -dauer (2 % / 2,5 % / 3 % bzw. 5 % degressiv).

So funktioniert die Berechnung im Rechner

  • AfA-Basis: Abschreibbarer Gebäudewert nach Aufteilung Grund/Boden oder reine Baukosten.
  • Abschreibungssatz & Dauer: Ab 1996: 3 % linear oder 5 % degressiv · 1925–2022: 2 % · vor 1925: 2,5 %.
  • Steuervorteil: Einkommensteuer und Soli vor und nach AfA-Abzug nach Tarif 2026.
  • 10-Jahres-Chart: Jährliche AfA und Steuervorteil der ersten 10 Jahre.
  • Vollständiger Verlauf: Restbuchwert bis zur vollständigen Abschreibung in der Tabelle.

Steuervorteil und zvE-Senkung

Die jährliche AfA senkt Ihr zvE um den Abschreibungsbetrag. Wie viel Steuern Sie dadurch sparen, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Veranlagung ab – nicht pauschal vom Grenzsteuersatz. Der AfA-Rechner zeigt den Steuervorteil für Ihr Brutto- oder zvE.

Möchten Sie eine beliebige Senkung (z. B. Werbungskosten plus AfA) durchrechnen, nutzen Sie den Steuerersparnis-Rechner und geben die AfA aus diesem Rechner als Senkung in Euro ein.

AfA und Immobilienfinanzierung

Banken und Finanzierungsberater betrachten die AfA oft im Rahmen der Gesamtrentabilität – der Steuervorteil kann die Belastung aus Zins und Tilgung mildern. Für die monatliche Tragfähigkeit nutzen Sie den Budgetrechner, für die konkrete Finanzierung den Immobilienfinanzierungsrechner mit KfW- und Landesförderungen.

Unser Tipp zur AfA-Planung

Tragen Sie für realistische Ergebnisse Ihr zvE aus dem Steuerbescheid ein – nicht nur das Bruttoeinkommen. Prüfen Sie linear und degressiv: Degressiv lohnt sich oft in den ersten Vermietungsjahren. Dokumentieren Sie die Aufteilung Grund/Boden (Gutachten oder übliche Prozentsätze). Keine Steuerberatung – bei größeren Investitionen Steuerberater hinzuziehen.

Wann lohnt sich der AfA-Rechner?

Vor dem Kauf oder Bau einer vermieteten Immobilie, zum Vergleich linear/degressiv und zur Einschätzung des jährlichen Steuervorteils über die ersten 10 Jahre und den gesamten Abschreibungszeitraum.

Was nicht enthalten ist

Keine Kirchensteuer, keine Sonder-AfA (Denkmal, Sanierung), keine Prüfung der Vermietung, keine AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter. Orientierungswert nach Tarif 2026.

Häufige Fragen zur AfA

Antworten zu Abschreibung, Steuervorteil und Voraussetzungen

Was ist die AfA bei Immobilien?

Wann gilt lineare und wann degressive AfA?

Wie wird die Steuerrückerstattung berechnet?

Wie lange wird eine Immobilie abgeschrieben?

Gilt die AfA auch bei Eigennutzung?

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Kauf oder Bau

Kauf einer Immobilie
• AfA-Basis aus Kaufpreis und Kaufnebenkosten
• Grund und Boden ist nicht abschreibbar – Sie legen den Anteil im Dropdown fest

Bau einer Immobilie
• AfA-Basis aus Baukosten und Baunebenkosten
• Grundstückskosten sind hier nicht enthalten

Kaufpreis

Kaufpreis der Immobilie
• Reiner Kaufpreis laut Kaufvertrag – ohne Nebenkosten
• Wird mit dem Grund-und-Boden-Anteil in abschreibbaren Gebäudeanteil und nicht abschreibbaren Bodenanteil geteilt

Kaufnebenkosten

Was zählt zu den Kaufnebenkosten?
Grunderwerbsteuer – je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises
Notarkosten – Beurkundung, Treuhand, Auflassungsvormerkung (ca. 1–1,5 % des Kaufpreises)
Grundbuchkosten – Eigentumseintragung, ggf. Grundschuld (ca. 0,5 % des Kaufpreises)
Maklerprovision – falls ein Makler beteiligt war (Käuferanteil oft ca. 3,57 % inkl. MwSt.)

AfA-Hinweis:
Kaufnebenkosten werden wie der Kaufpreis aufgeteilt: Der Gebäudeanteil fließt in die abschreibbare AfA-Basis ein, der Anteil für Grund und Boden nicht.

Baukosten & Baunebenkosten

Baukosten
• Herstellungskosten des Gebäudes (ohne Grundstück)

Baunebenkosten
• Notar, Grundbuch, Erschließung, Architekt, Gutachter

Bruttoeinkommen

Jährliches Bruttoeinkommen
• Wird zur Schätzung des zu versteuernden Einkommens (zvE) genutzt
• Steuerrückerstattung wird über den Einkommensteuertarif 2026 berechnet

Schätzung des zvE:
• Brutto minus Werbungskosten-Pauschbetrag (1.230 €)
• minus geschätzte Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil)
• Ergibt typisch ca. 76–82 % des Brutto

Exakter Wert?
• Schalten Sie oben auf zvE aus Steuerbescheid um

Zu versteuerndes Einkommen

Was ist das zvE?
• Steuerliches Einkommen nach Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen
• Steht auf Seite 1 Ihres Einkommensteuerbescheids
• Nicht identisch mit Brutto- oder Nettolohn

Hinweis:
• Für die Steuerrückerstattung wird dieses zvE direkt für die Tarifberechnung genutzt

Baujahr

Abschreibung nach Fertigstellungsjahr (Baujahr)
• Ab 01.01.2023: 3 % linear oder 5 % degressiv · 33 1/3 Jahre
• 01.01.1925 – 31.12.2022: 2 % linear · 50 Jahre
• Vor 01.01.1925: 2,5 % linear · 40 Jahre

Degressive AfA
• Nur für Wohngebäude mit Fertigstellung ab 2023 möglich

Grund und Boden – nicht abschreibbar

Grund und Boden kann nicht abgeschrieben werden
Das Grundstück nutzt sich steuerlich nicht ab – nur der Gebäudeanteil darf per AfA abgeschrieben werden.

Was bedeutet der Prozentsatz?
Er gibt an, wie viel Prozent von Kaufpreis + Kaufnebenkosten auf Grund und Boden entfallen. Der Rest ist Gebäude und bildet die AfA-Basis.

Typische Werte
Je nach Lage und Objektart oft 15 % bis 40 % Grund und Boden. Standard: 15 % → 85 % Gebäude abschreibbar.

Kaufnebenkosten
Notar, Grunderwerbsteuer, Grundbuch und Makler werden mit demselben Schlüssel geteilt.

Teilevermietung
Nutzen Sie Teile selbst, wählen Sie den Anteil ggf. höher als den reinen Grundstückswert.

Orientierung, keine Steuerberatung.