Warum ist das Zinsverbilligungsprogramm relevant?
In Bayern ist das Zinsverbilligungsprogramm das zentrale Landesprogramm für selbstgenutzten Eigenwohnraum mit breiterer Zielgruppe als das Wohnungsbauprogramm. Es ergänzt die Bankfinanzierung durch ein zinsverbilligtes Darlehen und seit Mai 2026 durch einen Kinderzuschuss von 5.000 € pro Kind.
Was ist das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm?
Das ZVP ist ein Darlehensprogramm der BayernLabo für Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus (nur eigene Wohnung) und Eigentumswohnung zur Eigennutzung. Gefördert werden Neubau, Ersterwerb, Zweiterwerb sowie Änderung oder Erweiterung.
Der Darlehensbetrag beträgt höchstens ein Drittel der förderfähigen Gesamtkosten, auf volle 100 € gerundet. Der Kinderzuschuss kann auf das erforderliche Eigenkapital angerechnet werden und muss bei vorzeitiger Aufgabe der Selbstnutzung anteilig zurückgezahlt werden.
Wer kann das Programm nutzen?
Voraussetzungen im Überblick:
- Immobilie in Bayern, selbstgenutzter Eigenwohnraum
- Einkommensgrenze (Gesamteinkommen, Art. 11 BayWoFG):
- 1 Person: maximal 28.300 €
- 2 Personen: maximal 43.200 €
- + 3.200 € je Kind (§ 32 EStG)
- + 10.700 € je weitere Person im Haushalt
- Mindestens 15 % Eigenleistung an den Gesamtkosten
- Antrag vor Baubeginn oder vor notariellem Kaufvertrag
- Kein Erwerb zwischen Ehegatten, Verwandten in gerader Linie, Erbfolge oder Schenkung
Rechenbeispiel: Ein Paar mit zwei Kindern darf ein Gesamteinkommen von bis zu 49.600 € haben (43.200 € + 2 × 3.200 €). Als grobe Orientierung für das Bruttojahreseinkommen (bei Sozialversicherungspflicht) nennt das BayernLabo-Merkblatt für zwei Personen etwa 62.900 € — plus 4.500 € je Kind.
Maßgeblich ist das Gesamteinkommen nach Art. 5–7 BayWoFG, nicht der Bruttolohn auf der Gehaltsabrechnung. Die Bewilligung erfolgt nach sozialer Dringlichkeit — ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Was wird genau gefördert?
Förderfähige Kosten je nach Vorhaben:
- Neubau / Erweiterung: Gesamtkosten nach II. BV (Baukosten, Baunebenkosten, Grundstück, Außenanlagen)
- Ersterwerb: Kaufpreis plus Erwerbskosten
- Zweiterwerb: Kaufpreis, Erwerbskosten und erforderliche Modernisierung/Instandsetzung
Die Wohnfläche muss angemessen sein (z. B. max. 100 m² für ein Eigenheim bei zwei Personen, plus Erweiterungen bei weiteren Personen oder Behinderung).
- Finanzierung planen: Prüfen Sie ZVP, KfW und Bankdarlehen im Immobilienfinanzierungsrechner für Bayern.
- Hausbank kontaktieren: Antragstellung über Ihre Hausbank, nicht direkt bei der BayernLabo.
- Bewilligung: Das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt entscheidet nach sozialer Dringlichkeit.
- Vertrag & Auszahlung: Darlehensvertrag mit der BayernLabo, Auszahlung nach Baufortschritt oder in Raten beim Erwerb.
Wichtig: Antrag vor Baubeginn oder vor notariellem Kaufvertrag stellen.
Fazit: Zinsverbilligung für Eigenwohnraum in Bayern
Das Zinsverbilligungsprogramm ist für viele Haushalte in Bayern der Einstieg in die Landesförderung beim Bau oder Kauf. Kombinieren Sie es frühzeitig mit KfW und Ihrer Bankfinanzierung — und prüfen Sie parallel, ob das Wohnungsbauprogramm Eigenwohnraum für Ihre Situation zusätzlich infrage kommt. Zahlenbeispiele: Hauskauf mit Bayern-Förderung und Neubau mit ZVP in Landshut.
Offizielle Quellen: BayernLabo Zinsinformationen und STMB Wohnraumförderung.