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BayernLabo Zinsverbilligungsprogramm (ZVP)

Autor: Lennart Feldmann - 18.09.2026

Konditionen im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

  • Zweck: Neubau, Ersterwerb, Zweiterwerb oder Erweiterung selbstgenutzten Wohneigentums in Bayern
  • Einkommensgrenze: Gesamteinkommen max. 28.300 € (1 Person) / 43.200 € (2 Personen) + 3.200 € je Kind + 10.700 € je weitere Person (Art. 11 BayWoFG, Stufe III)
  • Förderart: Zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen + Kinderzuschuss
  • Max. Darlehen: Bis 1/3 der förderfähigen Gesamtkosten (min. 15.000 €)
  • Kinderzuschuss: 5.000 € je Kind (seit 01.05.2026)
  • Zinsbindung: 10 oder 15 Jahre (freibleibend, Stand 09.01.2026)
  • Antrag: Vor Baubeginn oder notariellem Kaufvertrag über die Hausbank

Konditionen im Detail

Das Darlehen wird mit verbilligtem Zins ausgezahlt. Nach Ablauf der Zinsbindung passt sich der Zinssatz an den Kapitalmarkt an.

ZinsbindungSollzins p.a.Effektivzins p.a.Tilgung ab Jahr 2
10 Jahre2,65 %2,72 %2,0 % p.a. zzgl. ersparter Zinsen
15 Jahre2,95 %3,03 %2,0 % p.a. zzgl. ersparter Zinsen
Zinsbindung:10 Jahre
Sollzins p.a.:2,65 %
Effektivzins p.a.:2,72 %
Zinsbindung:15 Jahre
Sollzins p.a.:2,95 %
Effektivzins p.a.:3,03 %

Einkommensgrenzen (Art. 11 BayWoFG)

Maßgeblich ist das Gesamteinkommen nach Art. 5–7 BayWoFG — nicht Ihr Bruttogehalt von der Lohnabrechnung. Für das ZVP gilt die Obergrenze der Einkommensstufe III. Liegt Ihr Haushaltseinkommen darunter, sind Sie grundsätzlich förderfähig (die endgültige Prüfung erfolgt durch die Bewilligungsbehörde).

HaushaltsgrößeGesamteinkommen (max.)Beispiel
1 Person28.300 €Single ohne Kinder
2 Personen43.200 €Paar ohne Kinder
+ je weitere Person+10.700 €z. B. weiteres erwachsenes Haushaltsmitglied
+ je Kind (§ 32 EStG)+3.200 €z. B. Paar + 2 Kinder = 49.600 €
1 Person:max. 28.300 €
2 Personen:max. 43.200 €
+ je Kind:+3.200 €
+ je weitere Person:+10.700 €
Beispiel Paar + 1 Kind:46.400 €
Beispiel Paar + 2 Kinder:49.600 €
Beispiel Single + 1 Kind:31.500 €

Orientierung Jahresbrutto (wenn Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, laut BayernLabo-Merkblatt):

Haushaltsgrößeca. Jahresbrutto (Orientierung)
1 Person41.600 €
2 Personen62.900 €
+ je weitere Person+15.200 €
+ je Kind+4.500 €
1 Person (Brutto):ca. 41.600 €
2 Personen (Brutto):ca. 62.900 €
+ je Kind:+4.500 €
+ je weitere Person:+15.200 €

Weitere wichtige Details

  • Mindest-Eigenleistung: 15 % der Gesamtkosten (seit 05/2026, zuvor 20 %)
  • Belegungsbindung: Selbstnutzung für die Dauer der Zinsfestschreibung
  • Auszahlungskurs: 100 %
  • Kombination: Mit KfW und parallel mit BayernLabo BWP möglich
  • Bewilligung: Landratsamt oder kreisfreie Stadt nach sozialer Dringlichkeit

Hinweis: Zinssätze sind freibleibend und können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Förderbestimmungen der BayernLabo und der Bewilligungsbescheid.

Warum ist das Zinsverbilligungsprogramm relevant?

In Bayern ist das Zinsverbilligungsprogramm das zentrale Landesprogramm für selbstgenutzten Eigenwohnraum mit breiterer Zielgruppe als das Wohnungsbauprogramm. Es ergänzt die Bankfinanzierung durch ein zinsverbilligtes Darlehen und seit Mai 2026 durch einen Kinderzuschuss von 5.000 € pro Kind.

Was ist das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm?

Das ZVP ist ein Darlehensprogramm der BayernLabo für Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus (nur eigene Wohnung) und Eigentumswohnung zur Eigennutzung. Gefördert werden Neubau, Ersterwerb, Zweiterwerb sowie Änderung oder Erweiterung.

Der Darlehensbetrag beträgt höchstens ein Drittel der förderfähigen Gesamtkosten, auf volle 100 € gerundet. Der Kinderzuschuss kann auf das erforderliche Eigenkapital angerechnet werden und muss bei vorzeitiger Aufgabe der Selbstnutzung anteilig zurückgezahlt werden.

Wer kann das Programm nutzen?

Voraussetzungen im Überblick:

  • Immobilie in Bayern, selbstgenutzter Eigenwohnraum
  • Einkommensgrenze (Gesamteinkommen, Art. 11 BayWoFG):
    • 1 Person: maximal 28.300 €
    • 2 Personen: maximal 43.200 €
    • + 3.200 € je Kind (§ 32 EStG)
    • + 10.700 € je weitere Person im Haushalt
  • Mindestens 15 % Eigenleistung an den Gesamtkosten
  • Antrag vor Baubeginn oder vor notariellem Kaufvertrag
  • Kein Erwerb zwischen Ehegatten, Verwandten in gerader Linie, Erbfolge oder Schenkung

Rechenbeispiel: Ein Paar mit zwei Kindern darf ein Gesamteinkommen von bis zu 49.600 € haben (43.200 € + 2 × 3.200 €). Als grobe Orientierung für das Bruttojahreseinkommen (bei Sozialversicherungspflicht) nennt das BayernLabo-Merkblatt für zwei Personen etwa 62.900 € — plus 4.500 € je Kind.

Maßgeblich ist das Gesamteinkommen nach Art. 5–7 BayWoFG, nicht der Bruttolohn auf der Gehaltsabrechnung. Die Bewilligung erfolgt nach sozialer Dringlichkeit — ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Was wird genau gefördert?

Förderfähige Kosten je nach Vorhaben:

  • Neubau / Erweiterung: Gesamtkosten nach II. BV (Baukosten, Baunebenkosten, Grundstück, Außenanlagen)
  • Ersterwerb: Kaufpreis plus Erwerbskosten
  • Zweiterwerb: Kaufpreis, Erwerbskosten und erforderliche Modernisierung/Instandsetzung

Die Wohnfläche muss angemessen sein (z. B. max. 100 m² für ein Eigenheim bei zwei Personen, plus Erweiterungen bei weiteren Personen oder Behinderung).

Welche Vorteile bietet das ZVP?

  • Verbilligter Zins: Deutlich unter marktüblichen Konditionen während der Zinsbindung
  • Kinderzuschuss: 5.000 € pro Kind als Zuschuss zum Eigenkapital
  • Breitere Zielgruppe: Marktnähere Konditionen als beim BWP
  • Kombinierbar: Mit KfW und mit dem Wohnungsbauprogramm Eigenwohnraum
  • Planungssicherheit: Feste Zinsbindung 10 oder 15 Jahre

Wie läuft der Antrag ab?

  1. Finanzierung planen: Prüfen Sie ZVP, KfW und Bankdarlehen im Immobilienfinanzierungsrechner für Bayern.
  2. Hausbank kontaktieren: Antragstellung über Ihre Hausbank, nicht direkt bei der BayernLabo.
  3. Bewilligung: Das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt entscheidet nach sozialer Dringlichkeit.
  4. Vertrag & Auszahlung: Darlehensvertrag mit der BayernLabo, Auszahlung nach Baufortschritt oder in Raten beim Erwerb.

Wichtig: Antrag vor Baubeginn oder vor notariellem Kaufvertrag stellen.

Fazit: Zinsverbilligung für Eigenwohnraum in Bayern

Das Zinsverbilligungsprogramm ist für viele Haushalte in Bayern der Einstieg in die Landesförderung beim Bau oder Kauf. Kombinieren Sie es frühzeitig mit KfW und Ihrer Bankfinanzierung — und prüfen Sie parallel, ob das Wohnungsbauprogramm Eigenwohnraum für Ihre Situation zusätzlich infrage kommt. Zahlenbeispiele: Hauskauf mit Bayern-Förderung und Neubau mit ZVP in Landshut.

Offizielle Quellen: BayernLabo Zinsinformationen und STMB Wohnraumförderung.

Die Inhalte basieren auf den Informationen der BayernLabo.
Besuchen Sie die offizielle Website der BayernLabo, um mehr zu erfahren.

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