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BayernLabo Wohnungsbauprogramm Eigenwohnraum (BWP)

Autor: Lennart Feldmann - 18.09.2026

Konditionen im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

  • Zweck: Neubau, Ersterwerb oder Zweiterwerb selbstgenutzten Wohneigentums in Bayern
  • Einkommensgrenze: Gesamteinkommen max. 28.300 € (1 Person) / 43.200 € (2 Personen) + 3.200 € je Kind + 10.700 € je weitere Person (Art. 11 BayWoFG, Stufe III)
  • Förderart: Zinsgünstiges Darlehen + Zuschüsse
  • Max. Darlehen: 30 % (Neubau/Ersterwerb) / 40 % (Zweiterwerb) der förderfähigen Kosten
  • Kinderzuschuss: 7.500 € je Kind
  • Zweiterwerb-Zuschuss: 10 % der Kosten, max. 50.000 €
  • Zinssatz: 0,5 % p.a. für 15 Jahre Zinsbindung
  • Antrag: Vor Baubeginn oder notariellem Kaufvertrag über die Hausbank

Konditionen im Detail

Die Darlehenshöhe orientiert sich an der dauerhaft tragbaren Belastung (Fehlbedarfsfinanzierung). Die Prozentgrenze ist die Obergrenze — bewilligt wird oft weniger, wenn die Tragbarkeit es nicht erlaubt.

VorhabenMax. DarlehensanteilTilgung ab Jahr 3
Neubau / Ersterwerb30 %1 % p.a. (+ ersparte Zinsen)
Zweiterwerb40 %1 % (neuwertig) / 2 % (übrige Fälle)
Vorhaben:Neubau / Ersterwerb
Max. Anteil:30 %
Zins:0,5 % (15 J.)
Vorhaben:Zweiterwerb
Max. Anteil:40 %
Zusatz:10 % Zuschuss (max. 50.000 €)

Zuschüsse

ZuschussHöheBedingung
Kinderzuschuss7.500 € je KindNur mit BWP-Darlehen
Ergänzender Zuschuss10 % der Kosten, max. 50.000 €Nur Zweiterwerb

Einkommensgrenzen (Art. 11 BayWoFG)

Wie beim Zinsverbilligungsprogramm (ZVP) gilt dieselbe Obergrenze der Einkommensstufe III. Maßgeblich ist das Gesamteinkommen nach Art. 5–7 BayWoFG — nicht Ihr Bruttogehalt von der Lohnabrechnung. Das BWP richtet sich an einkommensschwache Haushalte; zusätzlich prüft die Behörde Tragbarkeit und soziale Dringlichkeit.

HaushaltsgrößeGesamteinkommen (max.)Beispiel
1 Person28.300 €Single ohne Kinder
2 Personen43.200 €Paar ohne Kinder
+ je weitere Person+10.700 €z. B. weiteres erwachsenes Haushaltsmitglied
+ je Kind (§ 32 EStG)+3.200 €z. B. Paar + 2 Kinder = 49.600 €
1 Person:max. 28.300 €
2 Personen:max. 43.200 €
+ je Kind:+3.200 €
+ je weitere Person:+10.700 €
Beispiel Paar + 1 Kind:46.400 €
Beispiel Paar + 2 Kinder:49.600 €
Beispiel Single + 1 Kind:31.500 €

Orientierung Jahresbrutto (wenn Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, laut BayernLabo-Merkblatt):

Haushaltsgrößeca. Jahresbrutto (Orientierung)
1 Person41.600 €
2 Personen62.900 €
+ je weitere Person+15.200 €
+ je Kind+4.500 €
1 Person (Brutto):ca. 41.600 €
2 Personen (Brutto):ca. 62.900 €
+ je Kind:+4.500 €
+ je weitere Person:+15.200 €

Weitere wichtige Details

  • Mindest-Eigenleistung: 25 % (mind. 15 % in Geld oder Grundstück)
  • Belegungsbindung: 15 Jahre Selbstnutzung
  • Tragbarkeit: Mind. 1.200 €/Monat für Antragsteller + 300 € je weitere Person nach Abzug aller Belastungen
  • Jahre 1–2: 2 % Verwaltungskostenbeitrag statt Tilgung
  • Kombination: Mit KfW und parallel mit BayernLabo ZVP möglich

Hinweis: Die Bewilligung erfolgt nach sozialer Dringlichkeit und verfügbaren Mitteln. Maßgeblich sind die aktuellen WFB-2023-Bestimmungen und der Bewilligungsbescheid.

Warum ist das Wohnungsbauprogramm relevant?

Das Bayerische Wohnungsbauprogramm richtet sich an einkommensschwache Haushalte mit höherer Förderintensität als das Zinsverbilligungsprogramm. Mit 0,5 % Zins, bis zu 40 % Darlehensanteil beim Zweiterwerb und Zuschüssen bis 50.000 € kann es die Finanzierung deutlich entlasten — wenn die Bewilligungsbehörde das Vorhaben als sozial dringlich einstuft.

Was ist das Bayerische Wohnungsbauprogramm?

Das BWP ist im WFB 2023 (Nr. 38–47) für Eigenwohnraum geregelt. Es kombiniert ein stark subventioniertes Darlehen mit Zuschüssen. Die Darlehenshöhe wird nicht rein prozentual bemessen, sondern an der dauerhaft tragbaren Belastung ausgerichtet.

Im Vergleich zum Zinsverbilligungsprogramm (ZVP) ist das BWP stärker auf einkommensschwache Haushalte ausgerichtet und die Auswahl nach sozialer Dringlichkeit fällt enger aus.

Wer kann das Programm nutzen?

Voraussetzungen im Überblick:

  • Selbstgenutzter Eigenwohnraum in Bayern (EFH, ZFH eigene Wohnung, ETW)
  • Einkommensgrenze (Gesamteinkommen, Art. 11 BayWoFG — wie beim ZVP):
    • 1 Person: maximal 28.300 €
    • 2 Personen: maximal 43.200 €
    • + 3.200 € je Kind (§ 32 EStG)
    • + 10.700 € je weitere Person im Haushalt
  • Mindestens 25 % Eigenleistung (15 % davon in Geld oder Grundstück)
  • Dauerhaft tragbare Belastung nach behördlicher Prüfung
  • Positive Bewertung der sozialen Dringlichkeit (WFB Nr. 39)

Rechenbeispiel: Ein Paar mit zwei Kindern darf ein Gesamteinkommen von bis zu 49.600 € haben (43.200 € + 2 × 3.200 €). Als grobe Orientierung für das Bruttojahreseinkommen (bei Sozialversicherungspflicht) nennt das BayernLabo-Merkblatt für zwei Personen etwa 62.900 € — plus 4.500 € je Kind.

Maßgeblich ist das Gesamteinkommen nach Art. 5–7 BayWoFG, nicht der Bruttolohn auf der Gehaltsabrechnung. Beim BWP kommt zusätzlich die Prüfung der sozialen Dringlichkeit hinzu — ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Was wird genau gefördert?

Geförderte Vorhaben:

  • Neubau, Änderung oder Erweiterung
  • Ersterwerb neu geschaffenen Wohnraums
  • Zweiterwerb inklusive erforderlicher Modernisierung/Instandsetzung

Beim Zweiterwerb kommt der ergänzende Zuschuss von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 50.000 €) zusätzlich zum Darlehen — er kürzt das Darlehen nicht.

Welche Vorteile bietet das BWP?

  • Sehr niedriger Zins: 0,5 % p.a. für 15 Jahre
  • Höhere Förderquote: Bis 30–40 % der Kosten als Darlehen
  • Kinderzuschuss: 7.500 € pro Kind (höher als beim ZVP)
  • Zweiterwerb-Bonus: Bis 50.000 € Zuschuss zusätzlich
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit: 2 Jahre mit Verwaltungskostenbeitrag
  • Kombinierbar: Mit KfW und ZVP

Wie läuft der Antrag ab?

  1. Tragbarkeit prüfen: Nutzen Sie den Immobilienfinanzierungsrechner für Bayern für einen ersten Überblick.
  2. Hausbank kontaktieren: Antrag über Ihre Hausbank bei der BayernLabo.
  3. Bewilligungsbehörde: Landratsamt oder kreisfreie Stadt prüft Einkommen, Tragbarkeit und soziale Dringlichkeit.
  4. Bescheid & Auszahlung: Nach positivem Bescheid Darlehensvertrag und Auszahlung nach Fortschritt.

Wichtig: Antrag vor Baubeginn oder vor notariellem Kaufvertrag — Förderfähigkeit geht sonst verloren.

Fazit: Starke Förderung für einkommensschwache Haushalte

Das Wohnungsbauprogramm Eigenwohnraum ist die intensivere Landesförderung in Bayern — mit 0,5 % Zins und hohen Zuschüssen. Prüfen Sie parallel das Zinsverbilligungsprogramm, wenn Ihr Einkommen die breitere Zielgruppe abdeckt. Beide Programme können kumuliert werden; die Behörde entscheidet über Umfang und Bewilligung. Ein durchgerechnetes Beispiel: Zweiterwerb mit BWP in Würzburg.

Offizielle Quellen: Förderdatenbank BWP und BayernLabo.

Die Inhalte basieren auf den Informationen der BayernLabo.
Besuchen Sie die offizielle Website der BayernLabo, um mehr zu erfahren.

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