Warum ist das Wohnungsbauprogramm relevant?
Das Bayerische Wohnungsbauprogramm richtet sich an einkommensschwache Haushalte mit höherer Förderintensität als das Zinsverbilligungsprogramm. Mit 0,5 % Zins, bis zu 40 % Darlehensanteil beim Zweiterwerb und Zuschüssen bis 50.000 € kann es die Finanzierung deutlich entlasten — wenn die Bewilligungsbehörde das Vorhaben als sozial dringlich einstuft.
Was ist das Bayerische Wohnungsbauprogramm?
Das BWP ist im WFB 2023 (Nr. 38–47) für Eigenwohnraum geregelt. Es kombiniert ein stark subventioniertes Darlehen mit Zuschüssen. Die Darlehenshöhe wird nicht rein prozentual bemessen, sondern an der dauerhaft tragbaren Belastung ausgerichtet.
Im Vergleich zum Zinsverbilligungsprogramm (ZVP) ist das BWP stärker auf einkommensschwache Haushalte ausgerichtet und die Auswahl nach sozialer Dringlichkeit fällt enger aus.
Wer kann das Programm nutzen?
Voraussetzungen im Überblick:
- Selbstgenutzter Eigenwohnraum in Bayern (EFH, ZFH eigene Wohnung, ETW)
- Einkommensgrenze (Gesamteinkommen, Art. 11 BayWoFG — wie beim ZVP):
- 1 Person: maximal 28.300 €
- 2 Personen: maximal 43.200 €
- + 3.200 € je Kind (§ 32 EStG)
- + 10.700 € je weitere Person im Haushalt
- Mindestens 25 % Eigenleistung (15 % davon in Geld oder Grundstück)
- Dauerhaft tragbare Belastung nach behördlicher Prüfung
- Positive Bewertung der sozialen Dringlichkeit (WFB Nr. 39)
Rechenbeispiel: Ein Paar mit zwei Kindern darf ein Gesamteinkommen von bis zu 49.600 € haben (43.200 € + 2 × 3.200 €). Als grobe Orientierung für das Bruttojahreseinkommen (bei Sozialversicherungspflicht) nennt das BayernLabo-Merkblatt für zwei Personen etwa 62.900 € — plus 4.500 € je Kind.
Maßgeblich ist das Gesamteinkommen nach Art. 5–7 BayWoFG, nicht der Bruttolohn auf der Gehaltsabrechnung. Beim BWP kommt zusätzlich die Prüfung der sozialen Dringlichkeit hinzu — ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Was wird genau gefördert?
Geförderte Vorhaben:
- Neubau, Änderung oder Erweiterung
- Ersterwerb neu geschaffenen Wohnraums
- Zweiterwerb inklusive erforderlicher Modernisierung/Instandsetzung
Beim Zweiterwerb kommt der ergänzende Zuschuss von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 50.000 €) zusätzlich zum Darlehen — er kürzt das Darlehen nicht.
- Tragbarkeit prüfen: Nutzen Sie den Immobilienfinanzierungsrechner für Bayern für einen ersten Überblick.
- Hausbank kontaktieren: Antrag über Ihre Hausbank bei der BayernLabo.
- Bewilligungsbehörde: Landratsamt oder kreisfreie Stadt prüft Einkommen, Tragbarkeit und soziale Dringlichkeit.
- Bescheid & Auszahlung: Nach positivem Bescheid Darlehensvertrag und Auszahlung nach Fortschritt.
Wichtig: Antrag vor Baubeginn oder vor notariellem Kaufvertrag — Förderfähigkeit geht sonst verloren.
Fazit: Starke Förderung für einkommensschwache Haushalte
Das Wohnungsbauprogramm Eigenwohnraum ist die intensivere Landesförderung in Bayern — mit 0,5 % Zins und hohen Zuschüssen. Prüfen Sie parallel das Zinsverbilligungsprogramm, wenn Ihr Einkommen die breitere Zielgruppe abdeckt. Beide Programme können kumuliert werden; die Behörde entscheidet über Umfang und Bewilligung. Ein durchgerechnetes Beispiel: Zweiterwerb mit BWP in Würzburg.
Offizielle Quellen: Förderdatenbank BWP und BayernLabo.