Wohnung kaufen und vermieten: Finanzierung, Cashflow & AfA
Redaktion KreditImmo · 12.06.2026 · Stand: Juni 2026
Eine vermietete Eigentumswohnung ist für die Bank ein Anlageobjekt — nicht Ihr selbstgenutztes Zuhause. Mieteinnahmen, Hausgeld, Finanzierungskosten und AfA bestimmen, ob sich die Finanzierung rechnerisch trägt. Dieser Ratgeber erklärt Banklogik, Cashflow und Steuergrundlagen — und zeigt, wie Sie im Vermietungsmodus des Immobilienfinanzierungsrechners durchrechnen.
Wohnung finanzieren: Rechenweg im Vermietungsmodus
Objekt erfassen: Kaufpreis, Gebäude- und Grundanteil (aus Teilungserklärung oder Schätzung)
Miete und Hausgeld: Kaltmiete, nicht umlagefähiges Hausgeld, Rücklagen
Finanzierung: Eigenkapital, Zins, Tilgung — wie bei Eigennutzung, aber andere Bankprüfung
AfA: Lineare AfA auf Gebäudeanteil (2 % oder 3 % je nach Baujahr — § 7 EStG)
Cashflow prüfen: Miete minus Kosten vor und nach Steuer — im Rechner und Kapitalanlage-Rechner
Kurzformel Cashflow (monatlich, vor Steuer): Kaltmiete − nicht umlagefähiges Hausgeld − Kreditrate − Instandhaltungspuffer.
Das Wichtigste auf einen Blick
Anlageobjekt: Bank rechnet Mieteinnahmen in die Tragfähigkeit ein.
Cashflow: Miete minus Rate, Hausgeld, Rücklagen und Steuer.
AfA: Lineare Abschreibung auf Gebäudeanteil — nicht Grund und Boden.
Förderung: KfW & Co. oft nur bei Eigennutzung — Kapitalanlage anders planen.
FinanzPlan Vermietungsmodus: AfA, Zinsen und Steuerersparnis sichtbar.
Steuer-Hinweis: Keine individuelle Steuerberatung — Beispiele vereinfacht.
Einführung: Kapitalanlage-ETW als Einstieg
Viele Anleger starten mit einer vermieteten Eigentumswohnung (ETW) — überschaubarer Kaufpreis, bekannter Markt für Mieten. Ob die Finanzierung tragfähig ist, hängt nicht nur von der Kaltmiete ab, sondern von Hausgeld, Leerstandsrisiko, Zinsen und Steuer. Kaufnebenkosten fließen zusätzlich zum Eigenkapital und sollten vorab mit eingeplant werden.
Die Grafik fasst die Einnahmen- und Ausgabenseite zusammen: Miete fließt rein, Rate, Hausgeld und Steuerpflicht fließen über Kosten und AfA wieder in die Rechnung ein.
Wohnung als Kapitalanlage: Was sich gegenüber Eigennutzung ändert
Bank: Mieteinnahmen werden angerechnet; Beleihungsauslauf kann anders sein
Steuer: Überschuss aus Vermietung ist steuerpflichtig; Werbungskosten (Zinsen, AfA) mindern
Haushaltsrechnung: Bei Eigennutzung zählt Ihre Wohnbelastung — bei Kapitalanlage die objektbezogene Kalkulation; Unterschiede erläutert Haushaltsrechnung der Bank
So prüft die Bank eine vermietete ETW
Die Bank bewertet nicht nur Ihre persönliche Tragfähigkeit, sondern auch das Objekt:
Mieteinnahmen: Oft wird nicht die volle Kaltmiete, sondern ein Abschlag (z. B. 70–80 %) angesetzt
Beleihungsauslauf: Verhältnis Darlehen zu Beleihungswert — bei Kapitalanlage oft konservativer
Hausgeld: Nicht umlagefähige Anteile belasten den Cashflow
Leerstandsrisiko: Lage, Nachfrage, Mietvertrag
Die BaFin weist auf Belastbarkeit und sorgfältige Kreditentscheidung hin.
Das Video erklärt die Haushaltsrechnung aus Bankperspektive — bei Kapitalanlage kommen Mieteinnahmen und Objektkosten hinzu, die Grundlogik (Einnahmen minus Belastung) bleibt gleich. Details zur Eigennutzung: Haushaltsrechnung der Bank.
Finanzierung: Eigenkapital, Rate und Beleihungsgrenze
Für vermietete Objekte verlangen Banken häufig 20 bis 30 Prozent Eigenkapital zuzüglich Kaufnebenkosten — die konkrete Quote hängt von Institut, Bonität und Objekt ab. Wie viel Eigenkapital sinnvoll ist, erläutert der Ratgeber Eigenkapital beim Hauskauf (Grundsätze gelten auch für ETW).
Planen Sie Kaufnebenkosten separat — sie werden selten voll mitfinanziert. Der Nebenkostenrechner hilft bei der Schätzung.
Der Cashflow vor Steuer ist die operative Wahrheit Ihrer Anlage: Zahlt die Miete die laufenden Kosten und die Finanzierung? Ein negativer Cashflow ist bei Kapitalanlagen häufig — viele Anleger finanzieren einen Teil über Eigenkapital und Tilgung als langfristigen Vermögensaufbau.
Posten
Monatlich (Richtung)
Hinweis
Kaltmiete
+ Einnahme
Mietvertrag, Leerstand einkalkulieren
Hausgeld (nicht umlagefähig)
− Ausgabe
Verwaltung, Rücklage — aus WEG-Abrechnung
Kreditrate
− Ausgabe
Zins + Tilgung
Instandhaltung (Puffer)
− Ausgabe
ETW: oft geringer als EFH, Sonderumlagen möglich
Steuer (vereinfacht)
± Korrektur
Zinsen und AfA als Werbungskosten
AfA bei vermieteten Wohnungen
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) mindert den steuerpflichtigen Überschuss aus Vermietung. Sie gilt nur auf den Gebäudeanteil — nicht auf Grund und Boden. Für Wohngebäude gelten lineare AfA-Sätze nach § 7 EStG — typischerweise 2 % (Baujahr ab 1925, nicht 2023+) oder 3 % (1925–2022), je nach Baujahr und Art des Gebäudes.
Den Gebäudeanteil entnehmen Sie der Teilungserklärung oder einer vernünftigen Aufteilung (z. B. 80 % Gebäude / 20 % Grund). Details prüfen Sie im AfA-Rechner.
Steuerliche Betrachtung: Zinsen und AfA als Werbungskosten
Vereinfacht: Einnahmen aus Vermietung minus Werbungskosten (Zinsen, AfA, Hausgeld, Fahrtkosten etc.) = Überschuss. Dieser Überschuss wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert — oder mindert andere Einkünfte, wenn ein Verlust entsteht.
Wichtig: Dies ist keine Steuerberatung. Grenzsteuersatz, Verlustverrechnung und Sonderfälle (z. B. Kurzzeitvermietung) können das Ergebnis deutlich verändern. Konsultieren Sie bei konkreten Entscheidungen einen Steuerberater.
Beispielrechnung: 250.000 € ETW, 900 € Kaltmiete
Annahmen (Beispiel, Stand Juni 2026): Kaufpreis 250.000 € (Gebäude 200.000 €, Grund 50.000 €), Kaltmiete 900 €/Monat, Hausgeld nicht umlagefähig 150 €/Monat, Eigenkapital 50.000 € (20 %), Darlehen 200.000 €, Zins 4,0 %, Tilgung 2,0 %, AfA 2 % auf Gebäude, Grenzsteuersatz 42 % (nur Beispiel).
Die Grafik zeigt die Kernzahl des Beispiels. Viele Kapitalanlagen starten mit leicht negativem Cashflow vor Steuer — die Steuerwirkung kann das mildern, ersetzt aber keine fundierte Objektprüfung.
ETW-Besonderheiten: Hausgeld, Instandhaltungsrücklage, WEG
Bei ETW zahlen Sie Hausgeld an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Umlagefähige Kosten können Sie auf den Mieter umlegen; nicht umlagefähige Belasten Sie als Eigentümer. Die Instandhaltungsrücklage der WEG reduziert Ihr Risiko für Großsanierungen — prüfen Sie Protokolle und Wirtschaftsplan vor dem Kauf.
Rendite vs. Cashflow: Was „gute" Zahlen bedeuten können
Die Bruttomietrendite = Jahreskaltmiete ÷ Kaufpreis (× 100). Beispiel: 10.800 € ÷ 250.000 € = 4,3 %. Der Immobilien-Faktor = Kaufpreis ÷ Jahreskaltmiete (hier ca. 23). Beide Kennzahlen ignorieren Finanzierung, Hausgeld und Steuer — sie dienen der groben Einordnung, nicht als alleiniges Kaufkriterium.
Langfristig zählen auch Tilgung (Vermögensaufbau) und Wertentwicklung — beides unsicher und keine Garantie.
5 Fehler bei vermieteter ETW-Finanzierung
Miete zu optimistisch — Marktmiete und Leerstand unterschätzt
Hausgeld vergessen — nicht umlagefähige Posten übersehen
AfA auf Gesamtkaufpreis — Grundanteil ist nicht abschreibbar
KfW-Förderung vorausgesetzt — viele Programme nur für Eigennutzung
Nur Bruttorendite geschaut — Cashflow nach Finanzierung und Steuer ignoriert
Häufig gestellte Fragen
Lohnt sich eine Wohnung zum Vermieten finanzieren?
Hängt von Miete, Kosten, Finanzierung und Steuer ab. Viele Anlagen starten mit negativem Cashflow — Tilgung und langfristige Perspektive können trotzdem zum Ziel passen.
Wie viel Eigenkapital brauche ich?
Oft 20–30 % plus Kaufnebenkosten — abhängig von Bank und Objekt.
Was ist AfA bei vermieteten Immobilien?
Lineare Abschreibung des Gebäudeanteils — typisch 2 % oder 3 % p. a. nach § 7 EStG.
Kann ich KfW-Förderung nutzen?
Viele Wohnprogramme setzen Eigennutzung voraus — Einzelfallprüfung nötig.
Wie berechne ich den Cashflow?
Kaltmiete minus Hausgeld, Rate und Puffer — vor und nach Steuer. Tools: Vermietungsmodus und Kapitalanlage-Rechner.
Was ist der Immobilien-Faktor?
Kaufpreis geteilt durch Jahreskaltmiete — grobe Einordnung, z. B. Faktor 23 ≈ 23 Jahreskaltmieten.
Fazit: Zahlen im Vermietungsmodus — dann beraten lassen
Eine vermietete ETW finanzieren heißt: Objekt, Miete, Hausgeld, Rate, AfA und Steuer gemeinsam betrachten. Der Vermietungsmodus im FinanzPlan macht diese Größen sichtbar — ersetzt aber keine Steuerberatung und keine Due Diligence am Objekt.
Steuer-Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. AfA-Sätze, Werbungskosten und Verlustverrechnung hängen von Ihrem Einzelfall ab. Rechenbeispiele sind vereinfacht (Stand Juni 2026).
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